§1 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der NET-TREND Fischer & Partner
KG kommt
mit der Gegenzeichnung eines Kundenauftrags durch die NET-TREND Fischer
& Partner KG zustande. Die
NET-TREND Fischer & Partner KG kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig
machen.
Die NET-TREND Fischer & Partner KG erhebt für Änderungen von bereits bestehenden
Benutzerkonten, soweit deren Umfang zwei Arbeitsvorgänge pro Monat nicht übersteigt,
keine Entgelte. Jede darüber hinausgehende Änderung kann mit einem Bearbeitungsentgelt
belegt werden.
§2 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der
NET-TREND Fischer & Partner KG sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag. Die
Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Gesellschaft sowie bei den Betreibern von
Subknotenrechnern zur Einsicht bereit. Sie kann ebenfalls gegen einen Unkostenbeitrag bei
der NET-TREND Fischer & Partner KG angefordert oder über den elektronischen Weg abgerufen werden.
Die NET-TREND Fischer & Partner KG ist dem Deutschen Provider Network (DPN)
angeschlossen und bedient sich zu einem Teil der Ressourcen, die durch übergeordnete
DPN-Netzknoten zur Verfügung gestellt werden.
Die NET-TREND Fischer & Partner KG behält sich das Recht vor, Leistungen zu
erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die NET-TREND
Fischer & Partner KG ist ferner
berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §10 entsprechend.
Soweit die NET-TREND Fischer & Partner KG kostenlose Dienste und Leistungen
erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein
Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§3 Kündigung des Vertrages
Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für
beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.
Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis
frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß der
NET-TREND Fischer & Partner KG mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
§4 Pflichten des Nutzers
Der Kunde ist verpflichtet die Dienste der NET-TREND Fischer & Partner KG
sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) |
die vereinbarten
Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf
zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der
dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen (Für
jeden nicht eingelösten Scheck oder jede
nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der
NET-TREND Fischer & Partner KG die entstandenen Kosten zu erstatten.) |
b) |
der NET-TREND Fischer & Partner KG unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen
entfallen |
c) |
der NET-TREND Fischer & Partner KG die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das
für die Nutzung der Dienste der NET-TREND Fischer & Partner KG erforderlich ist und Installationen
nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden |
d) |
der NET-TREND Fischer & Partner KG auf Anfrage mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den
Diensten der NET-TREND Fischer & Partner KG verwendet wird |
e) |
dafür zu sorgen,
daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme
überlastet werden |
f) |
die
Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste der NET-TREND Fischer & Partner
KG nicht missbräuchlich zu
nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen |
g) |
die Erfüllung
gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die
Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder
künftig für die Teilnahme an Diensten der NET-TREND Fischer &
Partner KG erforderlich sein
sollten |
h) |
den anerkannten
Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere
Passworte geheim zu
halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung
besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben |
i) |
der NET-TREND Fischer & Partner KG erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) |
j) |
im Rahmen des
Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und
ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und
beschleunigen |
k) |
nach Abgabe einer
Störungsmeldung die der NET-TREND Fischer & Partner KG durch die Überprüfung ihrer Einrichtung
entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung
herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag |
l) |
der NET-TREND Fischer & Partner KG innerhalb eines Monates anzuzeigen
I. |
jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung
in der Person des Kunden, |
II. |
bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften,
nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder
Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, |
III. |
jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in
den Betriebsunterlagen der NET-TREND Fischer & Partner KG geführt wird. |
|
-
Verstößt
der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. b), e) und f) genannten Pflichten, ist die
NET-TREND Fischer & Partner KG sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. a) nach erfolgloser
Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
-
Einzelheiten
des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die NET-TREND
Fischer & Partner KG im Wege
einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser
Benutzerordnung berechtigen die NET-TREND Fischer & Partner KG nach erfolgloser Abmahnung, das
Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§5 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl
gegenüber der NET-TREND Fischer & Partner KG wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
Insbesonders garantiert die NET-TREND Fischer & Partner KG nicht die news-Versorgung, sondern es
handelt sich bei der Bereitstellung von news um eine freiwillige Leistung, auf die kein
Rechtsanspruch besteht. Eine Minderung der Entgelte wegen schlechter oder nicht zeitnaher
news-Versorgung ist ausgeschlossen.
Die Weitergabe von Diensten oder Daten an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der
NET-TREND Fischer & Partner KG nicht gestattet. Der Zugang zu den Modems oder ISDN-Anschlüssen der
NET-TREND Fischer & Partner KG wird nicht garantiert. Auch eine bestimmte Bandbreite und Durchsatz
der Übertragung kann nicht garantiert werden. Die NET-TREND Fischer &
Partner KG ist aber bemüht,
die Anzahl der Zugänge und die Bandbreite der Verbindungen an die Gegebenheiten
anzupassen.
Die NET-TREND Fischer & Partner KG haftet nicht für die über ihre Dienste
übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder
Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender nicht
rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf angemieteten
Übertragungswegen (z.B. der Deutschen Telekom AG) eingetreten, gelten die im Verhältnis
von Übertragungsweg-Vermieter und der NET-TREND Fischer & Partner KG anwendbaren Bestimmungen für
die Haftung der NET-TREND Fischer & Partner KG gegenüber ihren Kunden entsprechend.
Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine
Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die
a) |
Inanspruchnahme von Diensten der NET-TREND Fischer & Partner KG |
b) |
durch die
Übermittlung und Speicherung von Daten |
c) |
deswegen entstanden
sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die
NET-TREND Fischer & Partner KG nicht erfolgt ist, |
der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von durch die NET-TREND
Fischer & Partner KG gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der
Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
§6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der NET-TREND Fischer
& Partner KG und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste
der NET-TREND Fischer & Partner KG oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen
Obliegenheiten nicht nachkommt.
§7 Software-/Warenlieferungen
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an
Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der NET-TREND Fischer &
Partner KG auf Dritte
übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem
Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang
aus der Leistungsbeschreibung der NET-TREND Fischer & Partner KG.
Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann
das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte
Ergebnis der durch die NET-TREND Fischer & Partner KG durchgeführten Arbeiten, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn
dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Das Nutzungsrecht an einer von der NET-TREND Fischer & Partner KG entwickelten oder
gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen
Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen
Dritten zugänglich machen.
Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine
Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den
Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand
(Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der
Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht
werden, ist der Kunde gehalten, die NET-TREND Fischer & Partner KG unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung der NET-TREND
Fischer & Partner KG keine
wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und der NET-TREND Fischer &
Partner KG auf Verlangen die
Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich
eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine
gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der
NET-TREND Fischer & Partner KG eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat die
NET-TREND Fischer & Partner KG das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
a) |
den
Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt |
b) |
dem Auftraggeber das
Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, |
c) |
den
Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte
verletzt und der entweder den |
d) |
Anforderungen des
Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist |
e) |
den
Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich
eines angemessenen Betrages
für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten. |
Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände,
bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf
beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der
NET-TREND Fischer & Partner KG gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,
einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch die
NET-TREND Fischer & Partner KG oder einen von der NET-TREND Fischer &
Partner KG beauftragten Spediteur, ist diese
gesondert abzugelten.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die
Geschäftsräume der NET-TREND Fischer & Partner KG verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden der NET-TREND Fischer & Partner KG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
Die NET-TREND Fischer & Partner KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder
Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
§8 Zahlungsbedingungen
Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen
Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte
monatlich zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile
eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen
Entgeltes berechnet.
Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte
(Verkehrsentgelte), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der
Rechnung fällig.
Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der
Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der
Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14
Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der NET-TREND Fischer &
Partner KG; die
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für die NET-TREND Fischer & Partner KG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der NET-TREND Fischer & Partner KG durch Verbindung oder
Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des
Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf die NET-TREND Fischer &
Partner KG übergehen.
Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Entgelte nicht von ihm oder
Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
§9 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die NET-TREND Fischer & Partner KG berechtigt,
den Zugang des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die
monatlichen Entgelte zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist die NET-TREND Fischer & Partner KG außerdem berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass die NET-TREND
Fischer & Partner KG eine
höhere Zinslast nachweist.
Kommt der Kunde
a) |
für zwei
aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen
Teils der Entgelte oder |
b) |
in einem Zeitraum,
der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe
eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so
kann die NET-TREND Fischer & Partner KG das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist
kündigen.
|
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der
NET-TREND Fischer & Partner KG vorbehalten.
§10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
-
Gegen
Ansprüche der NET-TREND Fischer & Partner KG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
-
Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der
NET-TREND Fischer & Partner KG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von
Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der
angemieteten Übertragungswege usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder
Unterauftragnehmern der NET-TREND Fischer & Partner KG oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragnehmern bzw. bei den von der NET-TREND Fischer & Partner KG autorisierten Betreibern
von Subknotenrechnern eintreten - hat die NET-TREND Fischer & Partner KG auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die
NET-TREND Fischer & Partner KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
-
Dauert eine
Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die
monatlichen Entgelte, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen
(Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum
nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt
vor, wenn
der Kunde nicht mehr auf die Infrastruktur der NET-TREND Fischer &
Partner KG zugreifen und dadurch
die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann die Nutzung
dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der
Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare
Beschränkungen vorliegen.
-
Bei
Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der
NET-TREND Fischer & Partner KG liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen
werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die NET-TREND Fischer &
Partner KG oder einer ihrer
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig
verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§11 Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste der NET-TREND Fischer &
Partner KG
bzw. des DPN durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die
NET-TREND Fischer & Partner KG gestattet.
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese
ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte
nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadensersatzanspruch.
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur
Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte
Nutzung der Dienste der NET-TREND Fischer & Partner KG bzw. des DPN durch Dritte entstanden sind.
§12 Kundendienst
Die NET-TREND Fischer & Partner KG wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen
im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der
Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 8:30 bis 16:30 Uhr).
Zu diesem Zweck unterhält die NET-TREND Fischer & Partner KG eine Hotline, die in
der Regel zu den in Abs. 1 genannten Zeiten telefonisch oder per e-Mail erreicht werden
kann.
§13 Geheimhaltung, Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten
die der NET-TREND Fischer & Partner KG unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon
unterrichtet, dass die NET-TREND Fischer & Partner KG seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und
für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Soweit sich die NET-TREND Fischer & Partner KG Dritter zur Erbringung der
angebotenen Dienste bedient, ist die NET-TREND Fischer & Partner KG berechtigt, die Teilnehmerdaten
offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
Die NET-TREND Fischer & Partner KG steht dafür ein, dass alle Personen, die von
der NET-TREND Fischer & Partner KG mit der Abwicklung betraut werden, die einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften in Ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und
beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der
Dienste des DPN nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu
verschaffen.
Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist
und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich
gemacht (Directory Services).
§14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit der NET-TREND Fischer
& Partner KG ist Halle (Saale).
§15 Schlussabstimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage
jeglicher Vertragsabschlüsse für Internet-Netzdienste mit der NET-TREND
Fischer & Partner KG. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der
NET-TREND Fischer & Partner KG gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier
angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
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